Schuldspruch wegen falschen Glaubens
Zugegeben: der Titel tönt etwas provokant, aber leider trifft er zu. Wer sich in den letzten Jahren mit dem Thema Reinkarnation befasst hat, wird wohl früher oder später auf den Namen Trutz Hardo gestossen sein. Ein "gefährlicher Menschenverächter" sei er, "der mit allen Mitteln gestoppt werden müsse," war da oft zu lesen. Nicht selten aus Kreisen sogenannter Sektenexperten und Warnern vor Esoterik und Scharlatanerie.
Nun, jeder kann die Meinung vertreten, die ihm behagt und Kritik an sich, ist ja durchaus ein geeignetes Mittel, über die eigenen Bücher zu gehen und zu schauen: was ist denn an diesem Vorwurf dran!
Im Fall Trutz Hardo kann ich jedoch die in Gang gesetzte Hetzkampagnen, die einzig darauf ausgerichtet ist, ihn gesellschaftlich und wirtschaftlich zu ächten und mundtot zu machen, nicht einfach hinnehmen.
Es geht mir dabei nicht um einen ideologischen Kleinkrieg. Aber mitzuerleben wie vor der Esoterikmesse in Basel zum Thema Wiedergeburt, mittels Presse und Interviews derartig Stimmungsmache betrieben wurde, bis der auch als Redner geladene Trutz Hardo schliesslich wieder ausgeladen wurde, zeigt, wie schnell üble Kampagnen Früchte tragen können. Speziell auf einem Gebiet, das uns kulturell und ideologisch fremd ist.
Um es noch einmal zu betonen: Es geht hier nicht um die Frage, ob Trutz Hardo recht hat oder nicht – das ist und bleibt Glaubenssache.
Hand in Hand mit der Glaubenssache geht die Glaubensfreiheit. Namhafte Autoren wie etwa Hans-Peter Müller (1945), von 1975 bis 1987 wissenschaflticher Assistent am Institut für Missions- un Religionswissenschaft der Universität München, danach Lehrbeauftragter an diesem Institut, lassen als Grundeinsicht der indischen Karma-Lehre verschiedenster Traditionen völlig zurecht folgendes Verständnis gelten:
"Des Menschen Wesen, seine Natur und seine Lebensumstände sind das Ergebnis seiner eigenen inneren und äusseren Betätigungen, nicht etwa etwas Zufälliges und Unerklärliches. Er ist das, wozu er sich selbst gemacht hat. Jeder Mensch erntet, was er sät. Von dem, was er tut, hat er seinen Vorteil; für das, was er tut, leidet er."
Ich frage mich, mit welchem Recht das Neuwieder Schöffengericht sich die Freiheit nimmt, den Glaubensinhalt zumindest einer der fünf grossen Weltreligionen zu kriminalisieren?
In einem Handzettel geschrieben von dem Bundesvorsitzenden Dr. Till Müller bringt die Humanistische Union diesen Misstand auf den Punkt. Ihrem Protest schliesse ich mich voll und ganz an:
als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation wenden wir uns wegen der bevorstehenden Verhandlung an Sie. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Neuwied gegen Herrn Hockemeyer ist uns bekannt. Es ist davon auszugehen, dass auch in der Verhandlung vor Ihrer Kammer Medien und veröffentlichte Meinung versuchen oder zumindest objektiv verursachen werden, dass ein "Verurteilungsklima" geschaffen wird. Wir möchten Sie bitten: Stemmen Sie sich dagegen und urteilen Sie mit Ihrer Kammer unbeeinflusst von öffentlichen Strömungen streng rechtsstaatlich und allein nach dem Gesetz.
Herr Hockemeyer soll Volksverhetzung nach (section) 130 STGB begangen haben durch Veröffentlichung seines Buches "Jedem das Seine", in dem er den Holocaust darstellt als angebliche Folgerung eines "Karma-Gesetzes". Hierdurch soll er nach Auffassung des Amtsgerichts Neuwied den Holocaust geleugnet bzw. gerechtfertigt haben.
Als linksliberale Bürgerrechtsorganisation, die für die Einhaltung des Rechtsstaates und der Grund- und Bürgerrechte eintritt, stehen wir nicht im Verdacht der Rechtslastigkeit; auch ein Blick auf unseren Beirat dürfte dies bestätigen. Rechtsextreme Volksverhetzer und Gewalttäter sind Hauptgegner in unserem Kampf um den Rechtsstaat.
Aber zum Kampf um den Rechtsstaat und die Grundrechte gehört auch der Einsatz für die Kunst- und Meinungsfreiheit, gleichgültig wem die Berufung auf diese Grundrechte nützt und ob man deren Meinung billigt oder nicht. Das Amtsgericht Neuwied hat selbst in seinem Urteil betont, dass Herr Hockemeyer "nicht aus nazionalsozialistisch geprägter Grundtendenz" schreibt, dass er "nicht aus einer grundsätzlich antisemitischen oder gar aggressiv judenfeindlichen Haltung heraus gehandelt" habe; vielmehr habe er sein Buch geschrieben aus einem "esoterischspirituellen Ansatz".
Es muss möglich sein, esoterische Bücher - auch mit dem Normalmenschen verquer erscheinenden Ansichten - zu schreiben. Dies hat mit Volksverhetzung oder Beleidigung von Bevölkerungsgruppen nichts zu tun. Die Kunst- und Meinungsfreiheit gilt nicht nur für den Mainstream, sondern auch für Links und für Rechts, auch für nur schwer nachvollziehbare esoterische Anschauungen. Wieso ein solches Buch gem. (section)130 STGB zum "Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln" soll, ist nicht nachvollziehbar, und noch viel weniger, wenn man im Urteil des Amtsgerichtes Neuwied lesen kann, dass es wegen seiner nur schwer nachvollziehbaren Esoterik offensichtlich kaum Käufer findet.
Wir rufen Sie und Ihre Strafkammer auf, sich strikt an der rechtsstaatlichen Dogmatik und der Verfassung zu orientieren, und nicht der Versuchung anheim zu fallen, eine vielleicht von der Öffentlichkeit geforderte Verurteilung auszusprechen.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Zurhausen,
Dr. Till Müller-Heidelberg
- Bundesvorsitzender -
URTEILSVERKÜNDUNG vom 30. Mai 2000 um 14.30:
Der Angeklagte wird zu 90 Tagen zu je 50,- DM pro Tag verurteilt unter Einziehung aller Exemplare und Druckunterlagen des Romans JEDEM DAS SEINE. (In erster Instanz waren es 100 Tage zu je 40,-DM zusätzlich der Einziehung des Romans)
Nach diesem Schuldspruch halten zwei Männer auf dem erhöhten Platz vor dem Gerichtsgebäude ein Transparent hoch, auf welchem in grossen Lettern steht:
und auf dem davor auf dem Boden liegenden Spruchband stand geschrieben:
WIR MAHNEN FÜR MEINUNGSFREIHEIT
Mehr zur Kampagne gegen Trutz Hardo unter: http:www//bhakti-yoga.ch/Hardo